SAMMLUNG PAUL ROSENBERG




Walter Andreas Hofer erklärte nach dem Krieg, dass sowohl Fischer als auch Wendland vor Abschluss der Tauschverhandlungen wussten, dass Göring die von ihnen ausgesuchten Bilder und Zeichnungen durch den ERR in Paris übernommen hatte. Die auf der Rückseite der Bilder befindlichen Etiketten, die bei den Bildern aus der Kollektion Paul Rosenberg fast ausnahmslos vorhanden waren, liessen ausserdem keinen Zweifel an der Herkunft zu. Fischer soll darüberhinaus bei der Übernahme der Bilder in Luzern erklärt haben, dass er einige von diesen Bildern bereits früher von Paul Rosenberg zum Verkauf angeboten erhalten hatte.


"Ich hatte den Auftrag von Göring, Fischer wie auch Wendland zu verständigen, dass die Bilder aus beschlagnahmten Sammlungen aus Frankreich kamen."
Walter Andreas Hofer nach dem Krieg

"Ich halte Hofer für glaubwürdig, für ehrlich, vollkommen ehrlich. Er hat auch überhaupt keinen Vorteil von all seiner Tätigkeit gehabt. Soundso viele haben sich nachher abgesetzt als Millionäre nach Südamerika. Hofer sass nachher in seiner winzigen Wohnung in München und hat wieder seinen Kunsthandel gemacht."
Marianne Feilchenfeldt (in einem TV-Interview)


Fischer verkaufte die Bilder der französischen Impressionisten zum Teil an den Schweizer Industriellen und Kunstsammler Emil Bührle, der während des Krieges mit dem Verkauf von Fliegerabwehrkannonen nach Deutschland ein Vermögen verdiente.

Fischer stiess aber bei dem Versuch, einen Teil der Bilder an diverse Schweizer Museen zu verkaufen auf Schwierigkeiten, da er ihre Herkunft nicht angeben konnte oder wollte. Aufgrund dieser Verkaufsschwierigkeiten erwogen sowohl Fischer wie Wendland die Möglichkeit, die Bilder gegen andere Kunstwerke aus Görings Besitz wieder zurück zu tauschen. Dazu kam es allerdings nicht mehr.

Nach dem Krieg forderte Paul Rosenberg sowohl von Theodor Fischer als auch von Emil Bührle die Rückgabe seiner Bilder. Keiner von beiden aber wollte die Bilder freiwillig zurückgeben. Erst durch einen Urteilsspruch des Schweizer Bundesgerichts konnten Fischer und Bührle zur Herausgabe der Gemälde an Paul Rosenberg gezwungen werden. Fischer wie Bührle forderten von der Schweizer Regierung nun eine Entschädigung für die rückerstatteten Bilder, da sie, wie sie behaupteten, die Bilder gutgläubig gekauft hätten. Das Bundesgericht sprach ihnen dann auch eine Entschädigung zu, die allerdings weniger als 15% der geforderten Summe ausmachte. Emil Bührle kaufte die Bilder ein zweites Mal, diesmal von Paul Rosenberg.
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