Hans Frank



Hans Frank (1900 - 1946) studierte von 1919 an Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in München, Wien und Kiel. 1923 nahm er am Hitlerputsch teil, 1924 promovierte er in Kiel und siedelte kurz darauf nach München über, wo er sich 1927 als Rechtsanwalt niederliess. In diesem Jahr trat er auch der NSDAP bei, für die er bis dahin schon oft als Rechtsanwalt tätig gewesen war. 1930 verteidigte er Hitler beim Ulmer Reichswehrprozess in Leipzig.

Frank, Reichstagsabgeordneter seit 1930, wurde bei der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 bayerischer Staatsminister der Justiz und "Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern und für die Erneuerung der Rechtsordnung". Als Leiter des von ihm 1928 gegründeten "Bundes nationalsozialistischer Deutscher Juristen" (später "NS-Rechtswahrerbund") führte er gleichzeitig die Gleichschaltung der Personalverbände des Rechtslebens in der "Deutschen Rechtsfront" durch. Im Oktober 1933 wurde er Präsident der "Akademie für Deutsches Recht", die eine durchgreifende reichseinheitliche Rechtsreform auf der Basis der nationalsozialistischen Weltanschauung vorbereiten sollte.

Am 12. Oktober 1939 wurde der "Reichsminister ohne Geschäftsbereich" (seit 1934) Hans Frank zum "Generalgouverneur" des "Generalgouvernements" Polen ernannt. Er trug die Verantwortung für die terroristische Ausbeutung der Wirtschafts- und Arbeitskraft Polens für das "Deutsche Reich".

"Danach kommt nur eine Ausnutzung des Landes durch rücksichtslose Ausschlachtung, Abtransport aller für die deutsche Kriegswirtschaft wichtigen Vorräte, Rohstoffe, Maschinen, Fabrikationseinrichtungen usw., Heranziehung der Arbeitskräfte zum Einsatz im Reich, Drosselung der gesamten Wirtschaft Polens auf das für die notdürftigste Lebenshaltung der Bevölkerung unbedingt notwendige Minimum, Schliessung aller Bildungsanstalten, insbesondere der technischen Schulen und Hochschulen, zur Verhütung des Nachwuchses einer polnischen Intelligenzschicht, in Frage."
Hans Frank, 3. Oktober 1939

Frank wurde 1946 vom Internationalen Militärtribunal in Nürnberg als einer der Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt. In der Haft konvertierte er zur altkatholischen Kirche und bekannte sich zu seiner Mitschuld, ohne jedoch eine persönliche Verantwortung übernehmen zu wollen.