DIE RÜCKGABE DER MALKUNST

Bereits am 30.November 1945, zwei Tage nachdem das Bild von der amerikanischen Militärbehörde bzw. den innerhalb dieser Institution verantwortlichen Stellen, namentlich der "Art Looting Investigation Unit", die mit den Untersuchungen über Altaussee beauftragt war, den österreichischen Behörden zur Verwahrung ausgefolgt wurde, meldet Jaromir Czernin seinen Besitzanspruch mit der Begründung an, das Bild sei ihm abgepresst worden.

Das Unterrichtsministerium bearbeitet diese Forderung und kommt in einer detaillierten Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass der Verkauf freiwillig getätigt wurde.

Das Ministerium weist im besonderen darauf hin, dass Jaromir Czernin wiederholt versuchte, das Bild zu veräussern und dabei österreichische Behörden vor schwierige Fragen in Bezug auf die Sicherung von österreichischem Kulturgut gestellt wurde, welche nur durch die Übernahme in staatlichen Museumsbesitz gelöst werden können.

Daraufhin interveniert Czernin bei der Rückstellungskommission, unterliegt jedoch in allen drei Instanzen. Der Oberste Gerichtshof bestätigt schliesslich die Entscheidung und weist am 14. Mai 1949 den Revisionsanspruch endgültig zurück.

Das Bild blieb also im Besitz des Kunsthistorischen Museums in Wien, wohin es 1946 gebracht worden war und wo es sich noch heute befindet und ständig ausgestellt ist.