DIE RÜCKGABE
IN ÖSTERREICH

Im "Central Collecting Point" warten tausende Kunstgegenstände darauf,
an ihre rechtmässigen Besitzer zurückgegeben zu werden.

Der Übernahme des Altausseer Kunstdepots durch das Bundesministerium für Vermögenssicherung und Finanzplanung am 15. Juni 1946 liegt ein Inventar zugrunde, das alle zu diesem Zeitpunkt noch im Berg befindlichen Gegenstände umfasst und von Ing. Eder erstellt wurde. Bis 1948 wird das Bergwerk fast zur Gänze geräumt.

1952 erhält Österreich aus den Beständen des "Central Collecting Point" zur weiteren Erforschung und Klärung der Eigentumsverhältnisse zum Zweck der Restitution 967 Gemälde und Zeichnungen.

Bis 1969 wurden etwa 10.000 Rückstellungsfälle - die auch andere Bereiche als die Münchener Restbestände umfassten - erledigt.

Es wurde eine Liste veröffentlicht, die 1.231 verbliebene Positionen aufzählte und beschrieb, und eine Frist mit Ende 1970 gesetzt. Bis Ende 1984 befinden sich immer noch 500 verschiedene Objekte - von zumeist minderer Qualität - in diesem Bestand, für die keine Ansprüche festgestellt werden konnten.

Um diesen Rest entsteht 1984/5 in Österreich eine öffentliche Debatte in und durch verschiedene Medien. Es wurde eine neuerliche Frist bis Ende 1986 gesetzt; was bis dahin nicht zurückgestellt werden konnte, wurde öffentlich zugunsten durch das NS-Regime verfolgter Personen versteigert.


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