Führerbefehl (laut OKW vom 5. Juli 1940 und 17. November 1940)
Hitler erlässt einen Führerbefehl der den ERR zu folgenden Handlungen ermächtigt:
- die Staatsbibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollen Schriften,
- die Kanzleien der hohen Kirchenbehörden und Logen nach gegen Deutschland gerichteten Vorgängen zu durchforschen und das in Betracht kommende Material beschlagnahmen zu lassen
- nach den Weisungen des Reichsleiters Rosenberg alle sonstigen wertvoll erscheinenden Kulturgüter herrenlosen jüdischen Besitzes zu erfassen und zu beschlagnahmen und nach Deutschland abtransportieren zu lassen.
|