Jan van Eyck
"HOFMALER"

Die Verleihung des Titels eines Kammerherren (va(r)let de chambre) durch Philipp den Guten von Burgund hatte grosse Bedeutung für den Status des Malers van Eyck und des Künstlers im allgemeinen. Ein offizielles Hofmaleramt war durch die Statuten der Zunft, der Eyck angehören musste, um sein "Gewerbe" ausführen zu können, verboten. Dieser Titel, der ihn in die unmittelbare Nähe des Fürsten rückt, bedeutet jedoch faktisch das gleiche und entspricht überdies einer Adelung.

Die Möglichkeit, als Maler und somit als "Gewerbetreibender" durch einen Herrscher geadelt zu werden, beginnt, das Selbstverständnis der Maler und die Einschätzung der Künste zu verändern.

Van Eyck steht erst am Anfang einer Entwicklung der Autonomisierung von Kunst, die paradoxerweise zunächst über ein eindeutiges Abhängigkeitsverhältnis führt. Sein Beispiel zeigt, wie wichtig die Malerei im Rahmen der herrscherlichen Repräsentation und Machtausübung wurde.

Dass Jodocus Vijd gerade einen "Hofmaler" für seinen Altar wählt, zeigt sein Konkurrenzverhältnis zur fürstlichen Macht und seinen Anspruch, durch Imitation der herrscherlichen Repräsentationsmechanismen die eigene soziale und politische Stellung zu signalisieren.

Damit ist dieser Altar auch ein Zeichen für das Bewusstsein eines bürgerlichen Selbstverständnisses.