Hans Frank und "Sonderbeauftragte" Kajetan Mühlmann in Krakau 1940
Am 16. Dezember 1939 erliess "General
gouverneur" Hans Frank eine erste Verordnung, durch die der gesamte öffentliche Kunstbesitz im "General-gouvernement" beschlagnahmt werden konnte. Mit den zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Vorschriften wurde - auf Anweisung Görings - SS-Obergruppenführer Dr. Kajetan Mühlmann betraut.

Der "Sonderbeauftragte" Mühlmann befand sich schon seit dem 6. Oktober 1939 in Polen. Die erste Durchführungsvorschrift wurde am 15. Jänner 1940 erlassen.

Der Zweck der Gesetzgebung war die systematische Erfassung der Kunstgüter in Polen, deren Inventarisierung und Auswahl "reichswichtigster Kunstgegenstände zugunsten des Reiches". Neben staatlichen Museen und kirchlichen Einrichtungen wurden in weiterer Folge auch private Museen durch die Gesetzgebung erfasst, hier besonders das Czartoryski-Museum in Krakau.

Hans Posse besuchte schon Ende November 1939 Warschau und traf dort unter anderem mit Mühlmann zusammen. Bis auf den Veit-Stoss-Altar, die Tafeln des Hans von Kulmbach aus der Marienkirche in Krakau, einen Raffael, einen Leonardo und einen Rembrandt aus der Sammlung Czartoryski, wählte Posse aber nichts für die Galerie in Linz aus. (Bei Kriegsende allerdings wurden jene Gemälde von Raffael, Leonardo und Rembrandt aus der Czartoryski-Sammlung in der Privatwohnung von Hans Frank in Neuhaus am Schliersee in Bayern aufgefunden.)

Es wurde ein umfangreicher, viele Bände umfassender Katalog über die Kunstgüter angefertigt, der dem Führer vorgelegt werden sollte. In der Zwischenzeit liess der "Generalgouverneur" seine 5 Wohnsitze, darunter das Schloss Krakau, mit beschlagnahmten Kunstwerken ausschmücken.

Am 1. Oktober 1943 entliess Frank Kajetan Mühlmann wegen dessen miserabler Organisation und dem (aufgrund der schlechten Lagerung) teilweise katastrophalen Zustand der Kunstwerke. Zu dieser Zeit war Mühlmann bereits Leiter der Dienststelle Mühlmann in den besetzten Niederlanden.


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