Joseph Goebbels:
Anordnung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda über Kunstkritik vom 27. 11. 1936
(in "Völkischer Beobachter" vom 28. 11. 36.)

Die Kunstkritik ist im Rahmen der Neuformung des deutschen Kulturlebens eine der Fragen, deren Lösung am dringlichsten, aber auch am schwierigsten ist. Ich habe seit der Machtergreifung der deutschen Kunstkritik 4 Jahre Zeit gelassen, sich nach nationalsozialistischen Grundsätzen auszurichten. Die wachsende Zahl der Beschwerden über die Kunstkritik sowohl aus den Reihen der Kunstschaffenden selbst als auch aus allen anderen Teilen der Bevölkerung gaben mir vor einem Jahre Veranlassung, eine Kritikertagung einzuberufen. Ich habe auf dieser Kritikertagung den deutschen Kritikern Gelegenheit gegeben, sich mit den namhaftesten Vertretern des deutschen Kunstschaffens ausfuhrlich über das Problem der Kunstkritik auszusprechen, und abschliessend selbst meine Auffassungen zur Kunstkritik noch einmal unmissverständlich dargelegt. (...)

Da auch das Jahr 1936 keine befriedigende Besserung der Kunstkritik gebracht hat, untersage ich mit dem heutigen Tage endgültig die Weiterführung der Kunstkritik in der bisherigen Form.

An die Stelle der bisherigen Kunstkritik, die in völliger Verdrehung des Begriffes "Kritik" in der Zeit jüdischer Kunstüberfremdung zum Kunstrichtertum gemacht worden war, wird ab heute der Kunstbericht gestellt; an die Stelle des Kritikers tritt der Kunstschriftleiter. Der Kunstbericht soll weniger Wertung, als vielmehr Darstellung und damit Würdigung sein. Er soll dem Publikum die Möglichkeit geben, sich selbst ein Urteil zu bilden, ihm Ansporn sein, aus seiner eigenen Einstellung und Empfindung sich über künstlerische Leistungen eine Meinung zu bilden.(...)

Nur Schriftleiter werden in Zukunft Kunstleistungen besprechen können, die mit der Lauterkeit des Herzens und der Gesinnung des Nationalsozialisten sich dieser Aufgabe unterziehen. Es ist daher auch mit Recht immer wieder verlangt worden, dass der Kunstbericht nicht anonym erfolgen darf.

Ich ordne daher an:
In Zukunft ist jede Kunstbesprechung mit vollem Namen des Verfassers zu zeichnen. Das Amt des Kunstschriftleiters wird in der Berufsliste der deutschen Presse an eine besondere Genehmigung geknüpft sein, [...] Da Beschäftigung mit künstlerischen Leistungen eine gewisse Lebenserfahrung und Lebensreife bedingt, müssen Kunstschriftleiter mindestens 30 Jahre alt sein, ehe sie für diesen Tätigkeitszweig der deutschen Presse zugelassen werden können.


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