HANS FRANK IN POLEN


"Polen soll wie eine Kolonie behandelt werden, die Polen werden die Sklaven des Grossdeutschen Weltreiches werden."
Adolf Hitler bei einem Essen mit Martin Bormann und Hans Frank


Am 12. Oktober 1939 wurde Reichsminister Hans Frank zum "Generalgouverneur" für das neugeschaffene "Generalgouvernement" Polen ernannt. Ihm wurden sämtliche Verwaltungszweige übertragen. Da jedoch die zivilen Organe vielfach nur unzureichend besetzt werden konnten, übten die Organisationen (Polizei und SS) Heinrich Himmlers die tatsächliche Macht aus.

Im "Generalgouvernement" wurde von den Führungsstäben des Reichssicherheitshauptamtes, des Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und der Gouvernementsverwaltung eine kulturelle Kontrastpolitik betrieben. Planmässig wurde das polnische öffentliche Kultur- und Kunstleben gesenkt und niedergehalten, während eine neue deutsche Führungsschicht das künstlich geschaffene Vakuum ausfüllte.

Die Professoren der Universität Krakau wurden geschlossen ins Konzentrationslager Oranienburg eingeliefert. Juristen, Ärzte, Priester, Lehrer, Künstler und Wissenschaftler wurden "bevorzugt" als Geiseln erschossen. Im Sommer 1940 wurden im Zuge der "AB-Aktion" (Ausserordentliche Befriedungsaktion) nach vorbereiteten Listen 3500 Angehörige der polnischen Intelligenz liquidiert.
Jüdische Schauspieler, Schriftsteller, Journalisten und Maler wurden in Ghettos gesteckt, wo sie später starben oder ermordet wurden.



"Mit den Juden - das will ich Ihnen auch ganz offen sagen - muss so oder so Schluss gemacht werden ... Meine Herren, ich muss Sie bitten, sich gegen alle Mitleidserwägungen zu wappnen. Wir müssen die Juden vernichten."
Hans Frank, bei einer Sitzung in seinem Amtsgebäude in Krakau 1941


Polen verlor annähernd 30 Prozent seiner Wissenschaftler, wissenschaftlichen Hilfskräfte und Lehrer an Höheren Schulen. Zur selben Zeit übernahmen deutsche Wissenschaftler im "Generalgouvernement" die "Treuhandschaft" über den Kultur- und Kunstbesitz des Landes.

Reichsmarschall Hermann Göring setzte so zum Beispiel am 19. Oktober 1939 den SS-Obergruppenführer Kajetan Mühlmann als "Sonderbeauftragten für die Erfassung und Sicherung der Kunst- und Kulturschätze" des Landes ein.

Die Tätigkeit der "SS Forschungs- und Lehrgemeinschaft 'Das Ahnenerbe' " wurde auf das "Generalgouvernement" ausgedehnt und Prof. Dr. Heinrich Harmjanz zum "Generaltreuhänder" für den gesamten polnischen Kultur- und Kunstbesitz einschliesslich sämtlicher Vermögenswerte ernannt.

Mittels der vom "Generalgouverneur" Hans Frank erlassenen Durchführungsverordnungen wurde innnerhalb von kaum sechs Monaten der gesamte staatliche, private und kirchliche Kunstbesitz konfisziert.

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