GÖRING UND DER "ERR"


Hermann Göring (mit Kurt v.Behr) im Jeu de Paume, dem Depot des ERR in Frankreich


Die Zusammenarbeit zwischen Hermann Göring und dem ERR ist eng und zu beider Nutzen. Während Göring sich eine neue Quelle erschliesst, aus der er Kunstgegenstände erwerben kann, ist der ERR auf seine Hilfe angewiesen. Als Oberbefehlshaber der Luftwaffe verfügt Göring über sämtliche und scheinbar unerschöpfliche Transportmöglichkeiten.

Am 5. November 1940 ergeht der sogenannte "Göring-Befehl" an den Chef der Militärverwaltung in Paris. Mit diesem Befehl versucht Göring aus den Beschlagnahmungen des ERR Kapital zu schlagen - er nimmt für sich das Recht in Anspruch aus dem Depot des ERR Kunstgegenstände für seine eigene Sammlung ankaufen zu können.

Um in dem sehr sensiblen Bereich der Tätigkeit des ERR "korrekt" zu handeln und sich nicht dem Vorwurf der Ausnutzung auszusetzen, lässt Göring die Kunstgegenstände, die er zu kaufen beabsichtigt, schätzen. Die Schätzlisten bleiben beim ERR, eine Kopie wird an Görings Ministerium in Berlin geschickt.

Göring reist in der Folge oftmals nach Paris, um im Jeu de Paume, dem Hauptdepot des ERR in Frankreich, Kunstwerke auszuwählen. Dabei wird er meistens von Walter Andreas Hofer begleitet, der ihn berät. Göring legt grossen Wert darauf, dass er die ausgewählten Objekte unmittelbar danach in einem Sonderzug nach Berlin mitnehmen kann.

Aus dem Briefwechsel zwischen Göring und Alfred Rosenberg geht die "harmonische Zusammenarbeit" zwischen Göring und dem ERR hervor. Göring nimmt Rosenberg auch gegen den Vorwurf in Schutz, der ERR betreibe mit beschlagnahmten Kunstgegenständen eigenständig Handel.

Rosenberg kann aber (aus ideologischen und politischen Gründen) mit dem wachsenden Einfluss Görings auf den ERR nicht einverstanden sein, zumal er selbst die Kontrolle über seinen Einsatzstab zu verlieren beginnt. Eine versuchte Klärung Rosenbergs bei Bormann über die Kompetenzen Görings bleibt ohne Ergebnis.


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