DIE REICHSKULTURKAMMER Im Zuge der nationalsozialistischen "Gleichschaltung" wurde mit Gesetz vom 22. September 1933 durch das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda die Reichskultur- kammer im Sinne einer völligen Neuordnung und Vereinheitlichung des gesamten künstlerischen Schaffens des Deutschen Reiches eingerichtet. Ihr stand als Präsident Propagandaminister Joseph Goebbels vor. "Die neugegründete Reichskulturkammer steht über den überlebten Begriffen von modern und reaktionär. Ihre Arbeit soll ebenso abhold sein dem modern scheinenden Grossmannstum, hinter dem sich künstlerisches Nichtskönnen verbirgt, wie sie abhold ist dem reaktionären Rückschritt, der der Jugend und ihren gesunden Kräften den Weg versperren will. Die deutsche Kunst [...] braucht frisches Blut. Wir leben in einer jungen Zeit, ihre Träger sind jung, die Ideen, die sie erfüllen, sind jung, sie haben nichts mehr mit der Vergangenheit [...] gemein. Auch der Künstler, der dieser Zeit Ausdruck geben will, muss jung empfinden und neu gestalten." aus seiner Rede anlässlich der Eröffnung der Reichskulturkammer am 15. November 1933 Die Reichskulturkammer gliederte sich in Einzelkammern (Reichsschrifttums-, Reichspresse-, Reichstheater-, Reichsfilm-, Reichsmusikkammer, Reichskammer für bildende Künste, und bis 1939 Reichsrundfunkkammer), denen wiederum Fachverbände oder Fachschaften angeschlossen waren. Die Präsidenten der Einzelkammern wurden von Goebbels ernannt. Hitler, Goebbels und Adolf Ziegler (Präsident der Reichskammer für bildende Künste) Die Zugehörigkeit zu einem Fachverband und dadurch die Mitgliedschaft in einer der Kammern, war Voraussetzung für die Berufsausübung. In einen der Fachverbände aufgenommen zu werden, erforderte den Nachweis arischer Abstammung. Darüberhinaus ermöglichte es ein akribisches Begutachtungsverfahren, politisch und künstlerisch missliebigen Künstlern die Aufnahme zu verweigern und sie damit faktisch mit Berufsverbot zu belegen. |